Krankenversicherung: Lebertransplantationen von Lebendspendern werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen
Bern, 10.6.2005 - Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat beschlossen, Lebertransplantationen von Lebendspendern ab dem 1. Juli 2005 mit gewissen Einschränkungen in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung aufzunehmen. Übernommen werden nur jene Transplantationen, die im Universitätsspital Zürich und im kantonalen Universitätsspital Genf durchgeführt werden. Zudem müssen eine besondere Gutsprache des Versicherers und eine ausdrückliche Bewilligung des Vertrauensarztes vorliegen. Bis am 30. Juli 2008 erneut eine Entscheidung gefällt wird, werden diese Operationen überdies vom Bundesamt für Gesundheit laufend evaluiert.