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Veröffentlicht am 27. Januar 2011

Neue Fristenregelung per 1. März 2011 bei Nichtigerklärung der Einbürgerung

Bern, 27.1.2011 - Der Bundesrat setzt den revidierten Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) nach unbenutzter Referendumsfrist auf den 1. März 2011 in Kraft. Die revidierte Bestimmung sieht längere Verjährungsfristen bei der Nichtigerklärung der Einbürgerung wegen falscher Angaben oder wegen der Verheimlichung erheblicher Tatsachen vor. Diese Änderung erfolgte im Rahmen der parlamentarischen Initiative Lustenberger vom 24. März 2006.