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Veröffentlicht am 18. Mai 2005

Krankenversicherung: Der Bundesrat verabschiedet den Tarifvertrag über die Apothekerleistungen

Bern, 18.5.2005 - Der Bundesrat hat die Fortführung des gesamtschweizerischen Tarifvertrages zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband und dem Verband der Krankenversicherer santésuisse verabschiedet. Damit hängt das Einkommen der Apothekerinnen und Apotheker weiterhin nicht mehr vom Preis der Medikamente ab, sondern von den bei der Medikamentenabgabe erbrachten Leistungen. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Kostenneutralität. Die Vereinbarung ist seit dem 1. Januar 2005 wirksam.