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Veröffentlicht am 28. Januar 2011

Sozialversicherungsabkommen mit Indien tritt in Kraft

Bern, 28.1.2011 - Nach der Ratifikation durch beide Staaten tritt das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Indien am 29. Januar 2011 in Kraft. Es hebt die gleichzeitige Beitragspflicht in beiden Vertragsstaaten im Bereich der AHV/IV, der Kranken- und der Unfallversicherung auf und erleichtert somit den Einsatz von Personal sowie die Erbringung von Dienstleistungen im anderen Staat.