Influenza-Pandemieverordnung; Rechtsgrundlage zur Vorbeugung einer möglichen Gefahr
Bern, 27.4.2005 - Der Bundesrat hat eine neue Verordnung erlassen, um für den Fall einer Influenza-Pandemie gerüstet zu sein, die durch ein neues Grippevirus verursacht werden könnte. Die Verordnung regelt die Präventivmassnahmen, die bereits heute zu ergreifen sind, wie die Förderung der Grippeimpfung und die Versorgung mit Medikamenten. Sie nennt ferner die Massnahmen, die im Fall einer drohenden Pandemie oder während einer Pandemie zu treffen sind. Dazu gehört die Zuteilung allfällig vorhandener Impfstoffe und anderer Arzneimittel gegen Influenza gemäss einer Prioritätenliste, sollte eine Verknappung eintreten. Eine neue Pandemie kann jederzeit auftreten, weshalb die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihren Mitgliedstaaten empfohlen hat, sich für ein solches Ereignis zu wappnen.