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Veröffentlicht am 16. Februar 2011

Sicherheitsfirmen: Informationspflicht und Verbot gewisser Tätigkeiten; EJPD arbeitet bis Mitte Jahr eine Vernehmlassungsvorlage aus

Bern, 16.2.2011 - Private Sicherheitsfirmen, die von der Schweiz aus im Ausland tätig sind, sollen künftig verpflichtet werden, vorgängig die zuständige Bundesbehörde zu informieren. Zudem sollen gewisse Tätigkeiten in Krisen- und Konfliktgebieten gesetzlich verboten werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Mitte Jahr eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.