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Veröffentlicht am 25. Februar 2011

Anzeigepflicht und Melderecht im Bundespersonalgesetz geregelt

Bern, 25.2.2011 - Seit Jahresbeginn sind Mitarbeitende, die Missstände am Arbeitsplatz melden, geschützt. Das Bundespersonalgesetz regelt das Vorgehen bei Whistleblowing.