Anzeigepflicht und Melderecht im Bundespersonalgesetz geregelt
Bern, 25.2.2011 - Seit Jahresbeginn sind Mitarbeitende, die Missstände am Arbeitsplatz melden, geschützt. Das Bundespersonalgesetz regelt das Vorgehen bei Whistleblowing.
Bern, 25.2.2011 - Seit Jahresbeginn sind Mitarbeitende, die Missstände am Arbeitsplatz melden, geschützt. Das Bundespersonalgesetz regelt das Vorgehen bei Whistleblowing.