Unternehmen melden ihre Kapitaleinlagen
Bern, 2.3.2011 - Am 1. Januar 2011 traten die Bestimmungen zum Kapitaleinlageprinzip in Kraft. Sie sind Teil der Unternehmenssteuerreform II, die im Februar 2008 in einer Volksabstimmung angenommen wurden. Demnach sind offene Kapitaleinlagen der Beteiligungsinhaber bei Rückzahlung an diese bei der direkten Bundessteuer, bei den kantonalen Einkommenssteuern (aufgrund des Bundesgesetzes über die Steuerharmonisierung) und bei der Verrechnungssteuer steuerfrei. Seit Anfang 2011 haben zahlreiche Unternehmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) die Höhe dieser Kapitaleinlagen gemeldet.