Kontrolle von Transplantaten; Der Bundesbeschluss muss bis zum Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes verlängert werden
Bern, 10.11.2004 - Der Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten läuft Ende 2005 aus. Weil das neue Transplantationsgesetz und das Ausführungsrecht nicht auf Anfang 2006 in Kraft treten, beantragt der Bundesrat dem Parlament, den Bundesbeschluss über die Kontrolle von Transplantaten zu verlängern. Inhaltlich kommt es dabei zu keinen Änderungen.