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Veröffentlicht am 31. März 2011

Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem Völkerrecht verbessern; Zusatzbericht des Bundesrates stellt Massnahmen zur Diskussion

Bern, 31.3.2011 - Eine materielle Vorprüfung und strengere Gültigkeitsvoraussetzungen für Volksinitiativen können dazu beitragen, mögliche Widersprüche zwischen Verfassungsrecht und Völkerrecht zu vermeiden. Zu diesem Schluss gelangt der Zusatzbericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat. Der Zusatzbericht will eine vertiefte politische Diskussion ermöglichen und Entscheidgrundlagen liefern.