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Veröffentlicht am 4. April 2011

Urteil in Sachen Google Street View: Gericht heisst Klage des EDÖB gut

Bern, 4.4.2011 - Google Street View verletzt ungerechtfertigt die Privatsphäre der Menschen und verstösst damit gegen schweizerisches Recht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. März 2011 entschieden. Die Forderungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten wurden in allen wesentlichen Punkten gutgeheissen.