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Veröffentlicht am 14. April 2011

Verordnung zur Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan wird an neue EU-Regelungen angepasst

Bern, 14.4.2011 - Am 30. März 2011 hat das Bundesamt für Gesundheit die Verordnung über die Einfuhr von Lebensmitteln mit Ursprung oder Herkunft Japan (SR 817.026.2) erlassen. Diese Verordnung sieht eine Verstärkung der Kontrollen von Importen aus Japan vor. Dabei orientiert sie sich an der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 der Europäischen Union. Am 12. April 2011 hat die EU die Höchstwerte für Iod, Caesium und Plutonium zwecks Harmonisierung mit Japan mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 351/2011 tiefer angesetzt. Es drängt sich deshalb auf, die strengeren japanischen Werte auch für Importe japanischer Lebensmittel in die Schweiz zu übernehmen.