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Veröffentlicht am 20. April 2011

Ergänzende Sicherheitsanforderungen für Pestizidausbringungsmaschinen

Bern, 20.4.2011 - Der Bundesrat hat am 20. April 2011 die Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung) verabschiedet, welche analog zur EU neue Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Pestizidausbringungsmaschinen vorschreibt. Die Anpassung der Verordnung stellt sicher, dass für die exportierenden Schweizer Maschinenhersteller keine neuen technischen Handelshemmnisse gegenüber der EU entstehen. Das neue Recht wird am 15. Dezember 2011 in Kraft treten.