Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 20. April 2011

Preismissbrauchsbekämpfung nach Kartellgesetz erschwert

Bern, 20.4.2011 - Das Bundesgericht hat die Beschwerde des EVD im Verfahren gegen Swisscom Mobile abgewiesen. Es setzt für die Preismissbrauchsbekämpfung nach Kartellgesetz höhere Eingriffsschwellen fest. Im Markt hat die Wettbewerbskommission (WEKO) ihr Ziel trotzdem erreicht. Die Terminierungspreise im Mobilfunkmarkt sind seit 2005 massiv gesunken.