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Veröffentlicht am 4. Mai 2011

Renaturierung von Flüssen und Seen in Gewässerschutzverordnung verankert

Bern, 4.5.2011 - Die Schweizer Fliessgewässer und Seen werden wieder naturnaher. Am 4. Mai 2011 hat der Bundesrat die entsprechenden Änderungen der Gewässerschutzverordnung verabschiedet. Diese präzisieren die Bestimmungen über die Renaturierung der Gewässer, die vom Parlament Ende 2009 verabschiedet worden waren. Die Stromproduktion ist nicht eingeschränkt.