Totalrevision des PUBLICA-Gesetzes: Beitragsprimat und Konsolidierung
Bern, 23.9.2005 - Die berufliche Vorsorge des Bundespersonals wird durch den Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat grundlegend umgestaltet. Gleichzetig wird die Bundespensionskasse PUBLICA mit verschiedenen Massnahmen nachhaltig konsolidiert. Zu dieser Konsolidierung müssen auch die Versicherten beitragen mit teilweise erhöhten Beiträgen. Bei freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen werden die Renten versicherungsmathematisch korrekt gekürzt, damit die bisher aufgetretenen Finanzierungsdefizite eliminiert werden können. Die bei Inkrafttreten des totalrevidierten Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PUBLICA-Gesetz) bereits Rentenbeziehenden (exkl. IV-Rentnerinnen und - Rentner) werden sodann in ein geschlossenes Vorsorgewerk, in eine sogenannte Rentnerkasse, überführt. Dabei garantiert der Bund, dass diese rund 40'000 Versicherten die ihnen zugesicherten Altersleistungen erhalten. Den entsprechenden Gesetzesentwurf und die dazugehörige Botschaft hat der Bundesrat heute zu Handen des Parlaments verabschiedet.