Pauschalvergütung von Hörgeräten ab 1. Juli 2011
Bern, 25.5.2011 - Die Invalidenversicherung und die AHV vergüten die Versorgung mit Hörgeräten ab 1. Juli 2011 mit Pauschalbeiträgen an die Hörbehinderten. Der Bundesrat und das EDI haben die zur Umsetzung des neuen Systems notwendigen Verordnungsbestimmungen erlassen. Das Pauschalsystem übergibt den Versicherten deutlich mehr Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit, es bringt Wettbewerb in die Hörgeräte-Versorgung, tiefere Preise und Einsparungen für die Sozialversicherungen.