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Veröffentlicht am 10. Juni 2011

Neue Bestimmungen über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen gelten ab 2013

Bern, 10.6.2011 - Das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Der Bundesrat hat diesen Termin nach Rücksprache mit den Kantonen festgelegt, nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen war. Bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Einkommenssteuern werden Mitarbeiteraktien und börsenkotierte Mitarbeiteroptionen, die frei verfügbar oder ausübbar sind, zum Zeitpunkt des Erwerbs besteuert. Die nicht börsenkotierten und die gesperrten Mitarbeiteroptionen werden neu zum Zeitpunkt der Ausübung besteuert.