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Veröffentlicht am 23. September 2005

Umfassendes Aufsichtsgesetz für kollektive Kapitalanlagen: Botschaft verabschiedet

Bern, 23.9.2005 - Mit dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG) soll künftig ein einziges Aufsichtgesetz für die verschiedenen Formen von kollektiven Anlagen gelten. Zugleich sollen neue Rechtsformen eingeführt werden. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Botschaft verabschiedet. Mit der Revision will der Bundesrat den Geltungsbereich des heutigen Anlagefondsgesetzes öffnen und das Gesetz unter Beibehaltung eines wirksamen Anlegerschutzes generell liberalisieren. Mit dem Kollektivanlagegesetz will der Bundesrat die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Fondsanbieter in Europa erhöhen.