Unverjährbarkeitsinitiative konkretisiert; Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 22.6.2011 - Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern unter zwölf Jahren ist unverjährbar. Diese Regelung gilt auch für Straftaten, die am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren. So will der Bundesrat die Unverjährbarkeitsinitiative konkretisieren und umsetzen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zur erforderlichen Gesetzesrevision verabschiedet.