WEKO erklärt Behinderungen des Online-Handels für unzulässig
Bern, 16.8.2011 - Mit Verfügung vom 11.07.2011 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) ihre Untersuchung wegen Behinderung des Online-Handels im Bereich der Haushaltgeräte abgeschlossen. Die WEKO kommt zum Schluss, dass Verbote von Verkäufen über Online-Shops grundsätzlich unzulässig sind und Internetverkäufe nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen beschränkt werden dürfen. Die Electrolux AG und die V-Zug AG hatten bereits zu Beginn der Untersuchung ihre Bereitschaft für eine einvernehmliche Lösung signalisiert und haben ihre jeweiligen Vertriebssysteme schon während der Untersuchung angepasst.