Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung sichern
Bern, 26.8.2011 - Bund und Kantone wollen die ärztliche Weiterbildung auch nach dem Inkrafttreten der neuen Spitalfinanzierung sichern. Im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik NGP verabschiedeten sie ein entsprechendes Modell, das „Modell PEP“ (pragmatisch, einfach, pauschal). Es soll im Grundsatz alle auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler und Kliniken dazu verpflichten, die ihrem Potenzial entsprechende Anzahl Assistenzärztinnen und -ärzte weiterzubilden. Die genaue Anzahl der Weiterbildungsstellen soll in den Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen festgelegt werden.