Modernes und wettbewerbsfähigeres Bundespersonalgesetz
Bern, 31.8.2011 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Teilrevision des Bundespersonalgesetzes (BPG) verabschiedet. Sie sieht eine Modernisierung und eine weitere Annäherung der Arbeitsverhältnisse an das Obligationenrecht (OR) vor. Arbeitgeber und Angestellte sollen mehr Handlungsspielraum und Flexibilität erhalten. Damit kann der Bund als Arbeitgeber auch langfristig den Anforderungen des Arbeitsmarkts genügen und im Sinne der Personalstrategie Bundesverwaltung 2011–2015 seine Wettbewerbsfähigkeit stärken.