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Veröffentlicht am 20. November 2002

Verordnung über die Prävention bei chirurgischen und medizinischen Eingriffen ; Massnahmen gegen die Übertragung der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit

Bern, 20.11.2002 - Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) und deren Variante (vCJK) ist eine seltene menschliche Krankheit. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Übertragung von Mensch zu Mensch durch verunreinigte Instrumente bei ärztlichen Eingriffen stattfindet. Der Bundesrat legt deshalb in einer Verordnung die Vorsichtsmassnahmen fest, die Spitäler und Arztpraxen bei der Sterilisation von chirurgischen und medizinischen Instrumenten befolgen müssen. Diese neuen Prinzipien, welche die 1996 und 2001 veröffentlichten Empfehlungen auf eine rechtliche Grundlage stellen, ergänzen die seit zehn Jahren laufend getroffenen Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor den Krankheitserregern aller Formen der CJK.