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Veröffentlicht am 30. September 2011

Bundesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung prüfen

Bern, 30.9.2011 - Künftig sollen auch Bundesgesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung überprüft werden können. Der Bundesrat befürwortet in seiner am Freitag veröffentlichten Stellungnahme den Vorschlag der nationalrätlichen Rechtskommission, die Verfassungsgerichtsbarkeit für Bundesgesetze einzuführen. Die Prüfung der Verfassungsmässigkeit durch die Gerichte soll allerdings nur in konkreten Fällen möglich sein.