Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 23. September 2011

Der papierlose Schuldbrief bringt viele Erleichterungen; ZGB-Teilrevision und Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft

Bern, 23.9.2011 - Mit der Einführung des papierlosen Schuldbriefs und der Modernisierung des Grundbuchs wird das Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht den wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasst. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Teilrevision des Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.