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Veröffentlicht am 17. Juni 2002

Nitrofen und Acrylamid; Weitere Analysen und Kontrollen

Bern, 17.6.2002 - Zum Nachweis einer allfälligen Kontamination von Futtergetreide und Lebensmitteln mit Nitrofen legt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen provisorischen Grenzwert von 0,01 mg/kg fest. Dieser Wert stellt die Nachweisgrenze für die von den Kontrollbehörden benützten Methoden dar. In Bezug auf Acrylamid führt das BAG die Abklärungen in Zusammenarbeit mit seinen Partnern fort und veröffentlicht auf seiner Homepage (www.bag.admin.ch) den aktuellen Wissensstand sowie die neusten Analyseresultate.