Ausweitung der Sanktionen gegenüber Syrien
Bern, 30.9.2011 - Der Bundesrat hat am 30. September 2011 die Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien weiter verschärft und neue Investitionen im Erdölsektor verboten. Die Lieferung von neuen Banknoten und Münzen an die syrische Zentralbank wurde ebenfalls untersagt. Damit schliesst sich die Schweiz den Massnahmen an, welche die Europäische Union am 24. September 2011 gegen Syrien verhängt hatte. Die neuen Massnahmen treten am 1. Oktober 2011 in Kraft.