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Veröffentlicht am 6. März 2000

Bundesrat verabschiedet kernenergiepolitisches Paket

Bern, 6.3.2000 - Der Bundesrat hat den Vernehmlassungsentwurf zum Kernenergiegesetz (KEG) verabschiedet. Der Entwurf enthält Vorschläge zur Betriebsdauer der bestehenden Kernkraftwerke, ein Verbot der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente und Vorschriften zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle sowie deren Finanzierung. Er sieht für neue Kernkraftwerke das fakultative Referendum vor. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Verordnung über den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke verabschiedet. Mit der Schaffung dieses Fonds soll noch vor dem neuen KEG die Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle besser sichergestellt werden. Als Folge der Verzögerungen beim KEG beantragt der Bundesrat dem Parlament die Verlängerung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz. Für das Zentrale Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen (ZZL) hat der Bundesrat mit einer Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung die Prämie für die Bundesdeckung festgelegt. Schliesslich erteilte er die Betriebsbewilligung für die Abfallbehandlungsanlage im ZZL.