Bundesrat klärt die Mehrwertsteuerpflicht für die Rhein- und Bodenseeschifffahrt
Bern, 12.10.2011 - Die Personenschifffahrt auf dem Rhein und dem Bodensee bleibt von der Mehrwertsteuer (MWST) befreit. Die Verköstigung und die Unterhaltung an Bord der Schiffe unterliegen aber grundsätzlich der Schweizer Mehrwertsteuer. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Änderung der MWST-Verordnung (MWSTV) verabschiedet und so die Mehrwertsteuerpflicht bei der Personenschifffahrt im Grenzgebiet geklärt.