Verjährungsfristen bei Vergehen sollen verlängert werden; Bundesrat schickt Gesetzesrevision in die Vernehmlassung
Bern, 12.10.2011 - Die Verjährungsfristen bei schwerwiegenden Vergehen sollen von sieben auf zehn Jahre verlängert werden, damit bei komplexen Sachverhalten nicht eine Strafverfolgung verhindert wird. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.