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Veröffentlicht am 24. Januar 2002

Anpassung der Verordnung des BAG über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe ; Massnahmen gegen gesundheitsgefährdende Party-Drogen

Bern, 24.1.2002 - Der Konsum bestimmter Drogen wie GHB oder halluzinogene Pilze stellt in der Partyszene ein ernstzunehmendes Problem dar. Das Bundesamt für Gesundheit hat deshalb per 31. Dezember 2001 die Verzeichnisse der verbotenen bzw. streng kontrollierten Stoffe erweitert. Neu aufgenommen wurden u.a. GHB, halluzinogene Pilze und der Peyotl-Kaktus.