Verzicht auf Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts im Fall Holenweger - Erklärung der Bundesanwaltschaft
Bern, 27.10.2011 - Die Bundesanwaltschaft (BA) verzichtet auf eine Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts vom 21. April 2011 im Fall Holenweger. Nach sorgfältiger und umfassender Analyse der schriftlichen Begründung des Urteils will sie jetzt mit dem Beschwerdeverzicht einen Schlussstrich ziehen. Ein Weiterzug an das Bundesgericht würde die Verfahrensdauer nochmals erheblich verlängern. Das Strafinteresse der Öffentlichkeit gegenüber Oskar Holenweger hat als Folge der langen Verfahrensdauer inzwischen deutlich abgenommen.