Soldzulage vereinheitlicht
Bern, 8.11.2011 - Die Verordnung des VBS über die Verwaltung der Armee (VVA-VBS) aus dem Jahr 1995 wurde angepasst. Der Hauptgrund dafür ist die Soldzulage, welche nun während der gesamten Kader-Grundausbildungsdauer vereinheitlicht wird. Damit wird das System einfacher und transparenter gestaltet und der administrative Aufwand für die militärischen Finanzverantwortlichen reduziert.