Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe
Bern, 17.10.2001 - Der Bundesrat hat die Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe verabschiedet. Diese regelt insbesondere die Weiterbildungstitel samt ihren Zielen und ihrer Dauer, die Verwendung der eidgenössischen Diplome und Weiterbildungstitel als Berufsbezeichnung sowie die Einzelheiten über die übergangsrechtliche Erteilung von eidgenössischen Weiterbildungstitel an Ärztinnen und Ärzte ohne Titel. Diese Verordnung ermöglicht die Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Freizügigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das im Hinblick auf die Umsetzung des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU geändert wurde.