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Veröffentlicht am 28. September 2001

Aenderung der Giftverordnung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU

Bern, 28.9.2001 - Der Bundesrat hat die Giftverordnung den Anforderungen des Freizügigkeitsabkommens angepasst. Diese Änderung erlaubt, die gegenseitige Anerkennung von beruflichen Qualifikationen für den Umgang mit Giften sicherzustellen.Für Bewilligungen, die das Giftgesetz für die Abgabe oder den Bezug von giftigen Chemikalien vorsieht, braucht es nicht mehr einen festen Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz. Zudem können Bürgerinnen und Bürger der Schweiz oder der EU solche Bewilligungen nun auch auf Grund eines amtliches Zertifikates über genügend Berufserfahrung erhalten, während bisher für bestimmte Bewilligungen eine Prüfung abgelegt werden musste.