Änderung der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst
Bern, 16.11.2011 - Die von den eidg. Schiessoffizieren gebildete eidg. Schiesskommission wird auf den 31. Dezember 2011 aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. November 2011 beschlossen. Der Bundesrat hat die Schiessverordnung in seiner heutigen Sitzung entsprechend angepasst. Im Weiteren hat der Bundesrat sämtliche Hinweise in der Schiessverordnung auf das Waffengesetz und die Waffenverordnung angepasst. Auch wurde der sechsjährige persönliche Leihwaffenbesitz für das Sturmgewehr 57 aufgehoben, das militärische Personal der militärischen Sicherheit von der obligatorischen Schiesspflicht befreit und dem VBS die Möglichkeit eingeräumt, den Munitionspreis alle zwei Jahre anzupassen.