Bundesrat ändert Verordnung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA
Bern, 16.11.2011 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Änderung der Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahr 1996 gutgeheissen. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass die Verfahrensrechte von betroffenen Personen mit Wohnsitz in den USA auch dann gewahrt bleiben, wenn ein Amtshilfeersuchen auf Grund von bestimmten Verhaltensmustern eingereicht wird.