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Veröffentlicht am 12. September 2001

Bundesrat überweist das Transplantationsgesetz an das Parlament

Bern, 12.9.2001 - Der Bundesrat hat den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen zusammen mit der Botschaft verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Damit wird die Transplantationsmedizin erstmals auf Bundesebene einheitlich und umfassend geregelt. Mit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes wird die Schweiz in diesem Bereich über eine moderne Gesetzgebung verfügen.