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Veröffentlicht am 23. November 2011

Post- und Fernmeldeüberwachung: Klare und restriktive Rechtsgrundlagen

Bern, 23.11.2011 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die revidierte Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Er klärt damit, welche Massnahmen Fernmeldedienstanbieterinnen ergreifen müssen, damit die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung schwerer Straftaten Mobiltelefonie und Internet überwachen können. Gleichzeitig stellte der Bundesrat die Weichen für die laufende Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). So will er den Strafverfolgungsbehörden zwar den Einsatz spezieller Informatikprogramme ermöglichen, um auch den verschlüsselten Fernmeldeverkehr überwachen zu können. Online-Durchsuchungen und andere mögliche Anwendungen solcher Programme sollen hingegen nicht zulässig sein.