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Veröffentlicht am 2. Dezember 2011

Internationale Gesundheitsvorschriften: Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein

Bern, 2.12.2011 - Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein haben heute eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem über die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterzeichnet. Diese Vorschriften sind für die 193 WHO-Mitgliedsstaaten, darunter auch die Schweiz, verbindlich. Sie legen die Bedingungen der Meldung eines Ereignisses fest, welches eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellt.