Fernmeldewesen: Der Bundesrat passt die Leistungen der Grundversorgung an
Bern, 9.12.2011 - Der Bundesrat hat die im Rahmen der Grundversorgung gewährleistete Übertragungsrate für das Herunterladen von Daten aus dem Internet erhöht und gleichzeitig die Preisobergrenze für diese Leistung herabgesetzt. Ausserdem hat er den Schutz jugendlicher Nutzerinnen und Nutzer vor telefonischen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten verbessert. Diese Änderungen der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) treten am 1. März 2012 in Kraft.