Bundesrat setzt Regelung zur Xenotransplantation in Kraft
Bern, 23.5.2001 - Der Bundesrat setzt die vom Parlament beschlossene Regelung zur Xenotransplantation auf den 1. Juli 2001 in Kraft. Diese Regelung gilt solange, bis das Transplantationsgesetz in Kraft gesetzt wird, voraussichtlich im Jahr 2004. Sie ist auf die sich in Erarbeitung befindenden Richtlinien der USA, von Grossbritannien sowie des Europarates abgestimmt.