Ethische Anforderungen an Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen
Bern, 12.12.2011 - Ende November 2013 läuft das Moratorium für den kommerziellen Anbau gentech-nisch veränderter Pflanzen aus. Nach Auffassung der Mehrheit der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) fehlen für eine kommerzielle Freisetzung solcher Pflanzen nach wie vor die nötigen Daten für eine angemessene Risikobeurteilung. Die Gründe dafür legt sie in einem Bericht vor und formuliert die ethischen Anforderungen an die versuchsweise und kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen.