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Veröffentlicht am 20. Dezember 2011

Erweiterung und Anpassung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der EU

Bern, 20.12.2011 - Heute haben die Schweiz und die Europäische Union (EU) das im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossene Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA CH-EU) angepasst: Es wurde um ein neues Kapitel über Seilbahnen erweitert und die rechtlichen Referenzen wurden auf den neusten Stand gebracht. Diese Änderung tritt am heutigen Tag in Kraft.