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Veröffentlicht am 23. März 2005

Unfall des Fesselballons HiFlyer vom 23. Juli 2004 in Luzern

Bern, 23.3.2005 - Die Bundesanwaltschaft dehnt die bisher gegen Unbekannt eröffnete Strafverfolgung betreffend Verdacht fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung auf zwei Personen aus.