Unfall des Fesselballons HiFlyer vom 23. Juli 2004 in Luzern
Bern, 23.3.2005 - Die Bundesanwaltschaft dehnt die bisher gegen Unbekannt eröffnete Strafverfolgung betreffend Verdacht fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung auf zwei Personen aus.