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Veröffentlicht am 3. Juni 2004

Falsche Terrormeldung löst Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung aus: Ermittlungen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei

Bern, 3.6.2004 - Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei nahmen Ende April 2004 wegen des Verdachts strafbarer Vorbereitungshandlungen gerichtspolizeiliche Ermittlungen auf, nachdem sich kurz zuvor ein anonymer Anrufer bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei Freiburg mit der Mitteilung gemeldet hatte, eine Gruppe ausländischer Terroristen bereite an einer bestimmten Adresse eine Bombe vor, welche in Bern gegen das Gebäude einer ausländischen Botschaft eingesetzt werde.