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Veröffentlicht am 29. März 2004

Die Bundesanwaltschaft vollzieht Rechtshilfe für die russische Justiz in Sachen Yukos und sperrt Vermögenswerte

Bern, 29.3.2004 - Die Bundesanwaltschaft vollzieht ein Ersuchen der russischen Strafverfolgungsbehörden um Rechtshilfe im Zusammenhang mit den dortigen Ermittlungen gegen das Unternehmen Yukos. Im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens wurde Ende der vergangenen Woche formell eine Sperrung von Vermögenswerten in der geschätzten Höhe von mehreren Milliarden CHF in der Schweiz verfügt. Diese Massnahme stützt sich auf Angaben des ersuchenden Staates.