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Veröffentlicht am 20. August 2003

Ermittlungsverfahren von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei in Zusammenhang mit den Geiselnahmen in der Sahara

Bern, 20.8.2003 - Die Bundesanwaltschaft hat bereits am 12. April 2003 in Zusammenhang mit den Geiselnahmen in Algerien (Sahara) aufgrund des Verschwindens von vier Schweizer Staatsbürgern ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet und dieses seither in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei und ausländischen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt.