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Veröffentlicht am 1. Februar 2012

Kostendeckende Einspeisevergütung: UVEK passt Vergütungssätze per 1. März 2012 an

Bern, 1.2.2012 - Markt- und Technologieentwicklungen beeinflussen die Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Energien. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) passt deshalb die Vergütungssätze der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) regelmässig an. Per 1. März 2012 sinkt die KEV-Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen um rund 10%, dies zusätzlich zu der seit 1. Januar 2012 geltenden regulären Tarifsenkung um 8%. Beim Strom aus Windenergie wird der Maximalsatz um 1.5 Rp./kWh erhöht und der Minimalsatz um 3.5 Rp./kWh abgesenkt und bei Holzenergieanlagen steigt der Holzbonus für kleinere Anlagen leicht an. Die Vergütungssätze der übrigen Technologien bleiben unverändert.